Herzlich willkommen
im Spenger Stadtkern!

Das Projekt

Spenges Ortskern soll attraktiver gestaltet werden. Die Stadt Spenge widmet
sich daher intensiv der Weiterentwicklung des Stadtkerns.

Bund und Land haben die Aktivitäten in Spenge anerkannt und Zuwendungen von
mehr als 5 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Grundlage hierfür bildet das
vom Rat in 2014 beschlossene Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
(ISEK), welches einen Maßnahmenkatalog beinhaltet, der in den nächsten Jahren
umgesetzt werden kann. Hier geht es zu den Einzelmaßnahmen.

Inzwischen wurden bereits mehrere Zuwendungsbescheide überreicht und einige
Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung. So wurde beispielsweise die Lange
Straße zum „Wohnzimmer“ von Spenge umgestaltet und das Schulumfeld am
Schulzentrum befindet sich zurzeit im Aufwertungsprozess.

Eine Aufwertung des Stadtkerns kann nur gemeinsam erfolgen. Bewohner,
Geschäftstreibende, Kunden, Immobilieneigentümer und weitere Akteure haben ein
Interesse an einem starken Spenger Stadtkern. Auch Sie können sich beteiligen!

Sie sind eingeladen, sich auf diesen Seiten zu informieren und einzubringen.
Die Ansprechpartner stehen gerne zur Verfügung, um Sie bei Projekten zu
unterstützen und Fragen zu beantworten.

Lange Straße
Blücherplatz

Das Sanierungsgebiet

Die Stadtkernentwicklung basiert auf dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Spenge. Das ISEK stellt die Grundlage zur Aufnahme in die Städtebauförderung von Bund, Ländern und Kommunen dar.

Im Jahr 2015 hat der Rat zusätzlich die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes gemäß § 142 BauGB als Satzung beschlossen. 

Innerhalb dieses Gebietes können die im ISEK aufgezeigten Fördermaßnahmen umgesetzt werden. Auch für die Förderung von privaten Maßnahmen im Rahmen der Förderprogramme Stadtkernfonds, Haus- und Hofflächenprogramm oder durchgreifende Modernisierung ist eine Förderung nur innerhalb des Sanierungsgebiets und nicht in den Ortsteilen möglich. Die Nutzung der erhöhten steuerlichen Begünstigung ist ebenfalls auf das Sanierungsgebiet beschränkt.

Virtueller Stadtrundgang

Fördermöglichkeiten

Unsere Stadt soll schöner werden!! Helfen Sie mit!!

Ihnen fällt ein Projekt ein, das bisher nicht zur Sprache gekommen ist? Sie finden Spenges Innenstadt fehlt etwas? Bringen Sie Ihre Ideen für Projekte wie Kunstaktionen, Begrünung, Möblierung oder was Ihnen sonst noch einfällt ein. Finanziert werden könnte Ihre Idee für Spenge über den Stadtkernfonds.

Die Antragsunterlagen für den Stadtkernfonds finden sie hier.

Der Stadtkernfonds setzt sich zu 50% aus öffentlichen und zu 50% aus privaten Finanzmitteln zusammen. Bund, Land und die Stadt Spenge zahlen für jeden Euro, der aus privaten Mitteln in den Stadtkernfonds eingezahlt wird, einen weiteren Euro in den Fonds. Zur Aktivierung der öffentlichen Förderung sind demnach private Mittel notwendig.

Es werden beispielsweise Projekte wie 

Investitionsvorbereitende Maßnahmen

  • Analysen und Konzepte zur Umsetzung von investiven Maßnahmen
  • Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte
  • Wettbewerbe
  • Befragungen

Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum

  • Punktuelle Straßenumgestaltung (z. B. bauliche Gestaltung Eingangssituationen)
  • Ergänzende Beleuchtung
  • Ergänzung Stadtmobiliar (z. B. Bänke, Spielgeräte)
  • Begrünung
  • Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
  • Kunstobjekte

gefördert. Ausgenommen sind Projekte oder Aktionen die ausschließlich der Gewinnerzielung dienen.

Einzelpersonen, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, Verbände, gemeinnützige Träger, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen und Kirchengemeinden können eine Förderung beantragen.

Es werden Investitionskosten, Sachkosten und Honorarkosten gefördert.

Anträge können schriftliche an die Stadt Spenge gerichtet werden. Dem Antrag sind Unterlagen der zu erwartenden Kosten, etwa über Angebotsabfragen, beizufügen. Die DSK und die Stadt Spenge helfen Ihnen gerne weiter.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass auch eine Auftragserteilung an ein Unternehmen bereits die Förderung ausschließt. Planungsleistungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Es gibt eine sogenannte Bagatellgrenze, die bei 250 € liegt. Dies bedeutet, dass ein Projekte oder eine Aktion mindestens Kosten in Höhe von 500 € (Förderung 250€) verursachen muss, um von der Förderung profitieren zu können. Zum anderen ist die Förderung auf 5.000 €, also auf 10.000 € Kosten pro Projekt/ Aktion, begrenzt.

Sofern Sie sich für eine finanzielle Beteiligung am Stadtkernfonds entschließen, können Sie diese als Spende unter Umständen steuerlich geltend machen. Zuwendungen für Projekte aus den Bereichen Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und Heimatkunde, traditionelles Brauchtum, bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke können als Spende bescheinigt werden. Die Spendenbescheinigung wird Ihnen von der Stadt Spenge ausgestellt. Im Vorfeld empfehlen wir die Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt!

Die Stadt Spenge stellt eine entsprechende Spendenbescheinigung aus.

Auch Immobilieneigentümer können eine Förderung beantragen!

Öffentliche und private Investitionen gehen Hand in Hand bei der Innenstadtentwicklung. Daher beteiligen sich Bund, Land und die Stadt Spenge über das Haus- und Hofflächenprogramm an der Modernisierung Ihres Wohn- und/oder Geschäftshauses.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Wie Sie eine Förderung beantragen können und was Sie sonst noch wissen müssen, erfahren Sie hier:

  • Sanierung und Gestaltung von Gebäudefassaden
  • Sanierung und Gestaltung sichtbarer Dachflächen und deren Begrünung
  • Rückbau von Nebengebäuden wie Garagen und Schuppen sowie Mauern
  • Entsiegelung befestigter Flächen zur Schaffung von Grün- und Gartenflächen
  • Erneuerung historischer Einfriedungen und Stützmauern
  • Schaffung oder Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Höhe des Zuschusses ist auf maximal 30€ pro qm umgestaltete Fläche begrenzt.

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung

Das Gebäude muss innerhalb des festgelegten Sanierungsgebiets liegen. Grundsätzlich ist ebenfalls zu beachten, dass die Städtebauförderung nachrangig gegenüber anderen Fördermitteln zu behandeln ist. Das bedeutet, sollte es für Ihr Vorhaben andere Fördermöglichkeiten geben, etwa über die KfW oder die NRW.Bank, müssen diese Fördermöglichkeiten genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Eine rückwirkende Förderung ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Arbeiten noch nicht angefangen haben dürfen, auch eine Beauftragung der ausführenden Firma oder Firmen darf noch nicht erfolgt sein. Die Beauftragung eines Planers und dessen Leistungen schließen eine Förderung allerdings nicht aus.

Die Arbeiten können beauftragt werden, sobald Ihnen ein Förderbescheid oder eine Modernisierungsvereinbarung vorliegt.

Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden (Eigenleistungen sind nicht förderfähig).

Die Förderung wird über einen Zuwendungsantrag direkt bei der Stadt Spenge beantragt. Dem Antrag sind weitere Unterlagen wie Kostenvoranschläge, Eigentümernachweis und ähnliches beizufügen. Bei Fragen können Sie sich an die Stadt Spenge oder die DSK wenden. Wir helfen Ihnen gerne.

Eine Förderung kann pro Objekt nur einmal beantragt werden.

Sie können sich mit allen Fragen rund um eine Modernisierung, auch zur Ideenfindung, gerne an die Stadt Spenge wenden, selbstverständlich kostenlos.

Ziel der Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden und sonstigen Anlagen. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung bzw. Neuschaffung des Gebrauchswertes. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

Beispiele:

  • Anpassung von Grundrissen
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden
  • Austausch sanitärer Einrichtungen
  • Erneuerung von Elektroinstallationen
  • Maßnahmen, die über das Fassaden- und Hofflächenprogramm gefördert werden, falls sie im Zuge einer durchgreifenden Modernisierung stattfinden

 

Ziel der Fördermaßnahme ist die Sicherung, Modernisierung und Instandsetzung von stadtbildprägenden Gebäuden und sonstigen Anlagen. Im Zuge der Modernisierung erfolgt eine Verbesserung bzw. Neuschaffung des Gebrauchswertes. Die Instandsetzungsmaßnahmen dienen der Behebung von baulichen Missständen. Reine Instandsetzungsmaßnahmen werden nicht gefördert.

  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht zurückzuzahlenden Zuschusses.
  • Der Fördersatz beträgt max. 25 % der förderfähigen Ausgaben (Investitionskosten abzüglich zu erwartender Erlöse durch die Gebäudenutzung).
  • Das Objekt liegt im Sanierungsgebiet.
  • Mit der Umsetzung der Modernisierungsmaßnahme wurde noch nicht begonnen. 
  • Antragsberechtigt sind Eigentümer, Erbbauberechtigte und Personen mit eigentümergleicher Rechtsstellung.
  • Schließung einer städtebaulichen Vereinbarung zwischen dem Bauherren und der Stadt, die den Eigentümer zur Durchführung der Maßnahme verpflichtet.
  • Die Modernisierungsmaßnahme ist von einem Fachbetrieb auszuführen.
    Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
  • Vor dem Hintergrund des Einsatzes öffentlicher Fördermittel sind zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen Mittelverwendung für Bauleistungen grundsätzlich mindestens drei Vergleichsangebote je Gewerk einzuholen. Auch für Planungsleistungen ist die Einholung von mindestens drei Honorarangeboten erforderlich.
  • Der Abschluss der Bauverträge darf bei Weitergabe von Fördermitteln durch die Kommune an Dritte für Bauvorhaben privater und konfessioneller Förderungsempfänger erst nach Abschluss der Modernisierungsvereinbarung vollzogen werden.
  • Bei der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen müssen die förderfähigen Baumaßnahmen als solche für die spätere Prüfung erkennbar sein.
  • Sofern das Objekt innerhalb der Zweckbindungsfrist (10 Jahre) veräußert wird und der erzielte Verkaufserlös über dem Eigenanteil der Gesamtkosten (Gesamtkosten abzüglich Fördermitteln) liegt, so sind die gewährten Fördermittel anteilig oder vollständig zurückzuzahlen

Innerhalb des Sanierungsgebiets können Eigentümer von privaten Immobilien die Möglichkeit nutzen, bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine erhöhte steuerliche Abschreibung nach §§ 7h, 10f und 11 a EStG geltend zu machen. Dies ist vergleichbar mit den Absetzungsmöglichkeiten bei Baudenkmälern. Instandhaltungsmaßnahmen sind von dieser Regelung ausgenommen. Zur Nutzung des Steuervorteils ist vor Maßnahmendurchführung eine Vereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zu schließen.

Die NRW.Bank fördert Maßnahmen der energetischen Sanierung die den gesetzlichen Anforderungen gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen, z. B. über das Programm NRW.Bank Gebäudesanierung. Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz, Verbesserung des Umweltschutzes sowie Reduzierung von Barrieren durch zinsgünstige Darlehen.

Gefördert werden Privatpersonen, die Investitionsmaßnahmen an selbst oder fremd genutzten Wohneigentum durchführen.

Fördergegenstand:

Energieeffizienz, zum Beispiel
– Erneuerung der Heizungsanlage oder deren Komponenten
– Einbau neuer Fenster oder Dämmungen
 
Umweltschutz, zum Beispiel
– Schadstoffsanierung
– Ressourcenschonung etwa durch neue Sanitärinstallationen
– Bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz
 
Barrierefreiheit, zum Beispiel
– Änderung des Wohnungszuschnitts
– Nachrüsten mit Aufzügen und Treppenliften
 

Förderkonditionen:

  • Bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten; max. 75.000 Euro pro Wohneinheit
  • Darlehenskonditionen 1 % Zins (10 Jahre)
  • 1 tilgungsfreies Jahr
  • Zinsfestschreibung für gesamte Darlehenslaufzeit

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der NRW.Bank!

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Die KfW-Förderbank vergibt Fördermittel zu unterschiedlichen Themen, u.a.
  • energetische Sanierung von Bestandsbauten,
  • Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierereduzierung,
  • erneuerbare Energien
Für die Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Sanierung kann entweder ein zinsgünstiger Kredit oder ein Investitionszuschuss beantragt werden. Gefördert werden sowohl Einzelmaßnahmen als auch die Sanierung zum Effizienzhaus.
 
Förderart:
Zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschuss oder Zuschüsse für Einzelmaßnahmen (nur 1- und 2-Familienhäuser).
 
Bedingung:
Die KfW fordert bei den umgesetzten Maßnahmen eine hohe Qualität, d.h. der Energiestandard liegt deutlich über den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Qualität der Maßnahmen muss von einem Sachverständigen bescheinigt werden.

KfW-Förderbank – Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (je Wohneinheit)

– KfW Effizienzhaus Denkmal:Zuschuss von 15 %, max. 15.000 EUR
– KfW Effizienzhaus 115:Zuschuss von 15 %, max. 15.000 EUR
– KfW Effizienzhaus 100:Zuschuss von 17,5 %, max. 17.500 EUR
– KfW Effizienzhaus 85:Zuschuss von 20 %, max. 20.000 EUR
– KfW Effizienzhaus 70:Zuschuss von 25 %, max. 25.000 EUR
– KfW Effizienzhaus 55:Zuschuss von 30 %, max. 30.000 EUR
  
– Einzelmaßnahme:Zuschuss von 10 %, max. 5.000 EUR

Beispiele für Einzelmaßnahmen:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage

Förderprogramm 151 | Energieeffizient Sanieren – Kredit

KfW Kredite werden über die Hausbank beantragt.

Förderprogramm 430 | Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss

Bei Zuschüssen wird der KfW Antrag im Zuschussportal auf der Homepage der KfW direkt beantragt.

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KfW-Förderbank – Baubegleitung

Fördergegenstand:

Sachverständiger zur Planung und Baubegleitung.

Förderhöhe:

Zuschuss 50 % der Kosten bzw. maximal 4.000 EUR.

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Detaillierte Informationen zu den KfW-Förderprogrammen erhalten Sie im KfW-Infocenter telefonisch unter der Telefonnummer 0800-5399002 (kostenfrei) oder im Internet unter www.kfw.de.

Für eine Erstberatung können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der DSK wenden.

Haus- und Hofflächenprogramm

Before After
Before After

Galerie

Kontakt

Stadt Spenge

Sabrina Held
Lange Str. 52-56, 32139 Spenge
Telefon: +49 5225 8768-200
Telefax: +49 5225 8768-92200
E-Mail: s.held@spenge.de
Homepage: www.spenge.de
 
 

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks-
entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG

Laura Schäfer
Mittelstr. 55, 33602 Bielefeld
Telefon: +49 521 5848 64-37
Telefax: +49 521 5848 64-30
E-Mail: laura.schaefer@dsk-gmbh.de
Homepage: www.dsk-gmbh.de
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